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Allgemeine Geschäftsbedingungen

B Lab Schweiz ist eine gemeinnützige Stiftung und der Schweizer Zweig des globalen B Lab-Netzwerks. Sein Ziel ist es, die Wirtschaft so umzugestalten, dass sie allen Menschen, allen Gemeinschaften und dem Planeten zugute kommt. Als Vorreiter dieses wirtschaftlichen und systemischen Wandels entwickelt B Labs internationales Netzwerk Standards, Gesetze und Instrumente, die Unternehmen dabei helfen, ihre Wirkung zu messen und zu verbessern. B Lab Schweiz unterstützt Unternehmen im B Corp-Zertifizierungsprozess und hat zudem nationale Engagementprogramme entwickelt: das Swiss Triple Impact (STI) Programm, das Schweizer Unternehmen - unabhängig von Grösse und Branche - dabei unterstützt, ihre Geschäftsmodelle zukunftsgerecht zu gestalten, und die Swiss Boards for Agenda 2030, eine Allianz von Schweizer CEOs und Verwaltungsratsmitgliedern, die sich für Nachhaltigkeit engagieren. Diese Nutzungsvereinbarung soll die Bedingungen für die Teilnehmenden am STI festlegen und tritt am 1. Juni 2023 in Kraft.

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  • Mit der Anmeldung zum Swiss Triple Impact (STI)-Programm füllt das Unternehmen ein Online-Anmeldeformular aus und verpflichtet sich auf freiwilliger Basis, die Programm- und Jahresbeiträge pünktlich zu bezahlen, eine bestimmte Anzahl von STI-Workshops im Jahr nach der Anmeldung zu besuchen und akzeptiert damit die Datenschutzbestimmungen und die Bedingungen des Programms;

  • Mit der Teilnahme am Standard-STI-Pfad erklärt sich das Unternehmen bereit, aktiv an Workshops mit anderen Unternehmen (aus allen Wirtschaftssektoren) teilzunehmen; wenn das Unternehmen nicht an einer Gruppensitzung teilnehmen möchte, kann es sich für ein massgeschneidertes Angebot entscheiden ;
     

Mit der Anmeldung zum Programm akzeptiert das Unternehmen die unten aufgeführten Klauseln und unterliegt somit den folgenden Bedingungen:

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​1. Berechtigung bei der Einschreibung
 

  • Der Prozess der Teilnahmeberechtigung für das STI-Programm wird angepasst, um Folgendes zu berücksichtigen:
     

    • Kritische Industrien: Unternehmen, die systematischen sozialen Tabus, moralischen Debatten und politischem Druck ausgesetzt sind, und solche, die am ehesten soziale und ökologische Schäden verursachen oder ein schlechtes Bild der Industrie vermitteln ;
       

    • Negative oder kontroverse Praktiken des Unternehmens: Negative oder kontroverse Praktiken des Unternehmens, die beobachtet wurden und in naher Zukunft zu einer negativen Berichterstattung in den Medien führen könnten, oder das Unternehmen hat bereits negative Schlagzeilen gemacht; bekannte Beispiele sind die Nichteinhaltung von Arbeitsschutzbestimmungen und Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden, insbesondere in Entwicklungs- und Schwellenländern; die Verletzung von Handels- oder Verbotspolitiken; Umweltverschmutzung durch nicht nachhaltige Produktionsmethoden; Menschenrechtsverletzungen; Korruptionsvorwürfe usw.
       

2. Zahlungsbedingungen & Programmgebühren

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  • Die Programmgebühr gilt pro Unternehmen (obwohl 1-2 Teilnehmende) pro Workshop erlaubt sind); im Falle eines Rückzugs aus dem Programm ist keine Rückerstattung vorgesehen, wenn dies nicht mit der Unfähigkeit von B Lab Schweiz zusammenhängt, das Programm bereitzustellen; im Falle einer Nichtzahlung behält sich B Lab Schweiz das Recht vor, einen Teil der Kosten zurückzufordern (wenn das Programm bereits teilweise bereitgestellt wurde) ;
     

  • Wenn das Unternehmen seinen jährlichen Mitgliedsbeitrag nicht weiter zahlt (um weiterhin Teil der STI-Community zu bleiben und die verschiedenen Tools, Dienstleistungen und Veranstaltungen zu nutzen), bleiben seine Verpflichtungen im Verzeichnis erhalten, aber das Unternehmen hat keinen Zugang mehr zu den Veranstaltungen und dem Angebot der Community.
     

3. Überprüfung der Verpflichtungen des STI-Verzeichnisses
 

  • Im Rahmen des STI-Pfads legt das Unternehmen Verpflichtungen und einen entsprechenden Aktionsplan fest, die in das STI-Verzeichnis aufgenommen werden, vorausgesetzt, die Verpflichtungen des Unternehmens werden entsprechend den Verfahren des STI-Schritts 3 validiert;
     

  • Das STI-Expertenkomitee kann im Falle eines spezifischen und/oder sensiblen Sektors eine:n neutrale:n externe:n Expert:in einladen (nach Unterzeichnung eines Geheimhaltungsvertrags), indem es ein anonymisiertes Dossier vorlegt, um die Überprüfung mit zusätzlichem Fachwissen zu ergänzen. Das Unternehmen muss dem STI-Team ausdrücklich mitteilen, wenn es mit dieser Möglichkeit nicht einverstanden ist;
     

  • Im Rahmen des STI-Verfahrens Stufe 3 unterzeichnet das Unternehmen eine Verpflichtungserklärung des CEO, in der es sich dazu verpflichtet, seine Ambitionen mit den definierten Verpflichtungen in Einklang zu bringen und die entsprechenden Massnahmen zur Erreichung dieser Verpflichtungen zu ergreifen;
     

  • Das STI-Programm überprüft jährlich die Fortschritte des Unternehmens bei der Umsetzung der Verpflichtungen durch Follow-up-Anrufe und teilt anschliessend auf der STI-Verzeichniss-Seite visuell mit, ob die Verpflichtungen erreicht wurden, in Arbeit sind oder sich verzögern. Von jedem Unternehmen wird erwartet, dass es seine Verpflichtungen innerhalb des festgelegten Zeitrahmens und auf der Grundlage der konkreten Massnahmen des Aktionsplans erfüllt;
     

  • Wird das Unternehmen von einem Konzern aufgekauft und zu einer Tochtergesellschaft, hat dies keine Auswirkungen auf die STI-Teilnahmebedingungen für dieses spezifische Unternehmen; bei einer Fusion wird von Fall zu Fall geprüft, ob die Zusagen noch relevant sind oder ob im Rahmen der neuen Struktur Anpassungen erforderlich sind (und möglicherweise ein ergänzendes Programm durchgeführt werden muss).

 

4. Kommunikation und Veröffentlichung der Verpflichtungen
 

  • Wenn das Unternehmen bei der Eintragung das entsprechende Kästchen ankreuzt und zustimmt, in den Kommunikationskanälen von STI aufzutreten, bedeutet dies, dass STI die bereitgestellten Logos und Materialien verwenden darf ;
     

  • Sobald das Unternehmen im Verzeichnis aufgeführt ist, beabsichtigt es, seine validierten und im Verzeichnis veröffentlichten Verpflichtungen in seinen eigenen Kommunikationskanälen (vor allem auf seiner eigenen Website) auf freiwilliger Basis zu kommunizieren ;


5. Verantwortung STI-Verzeichnis

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B Lab Schweiz und das Unternehmen vereinbaren, die Verpflichtungen, die sich aus der Aufnahme in das Verzeichnis ergeben, sowohl in finanzieller Hinsicht als auch in Bezug auf die Offenlegung wie folgt zu präzisieren:
 

  • Das Hauptziel des STI-Verzeichnisses ist es, Unternehmen, die das STI-Programm abgeschlossen haben, eine Plattform zu bieten und durch die Veröffentlichung ihrer auf die SDGs ausgerichteten Verpflichtungen die Integration des SDG-Rahmens in ihre Nachhaltigkeitsstrategie hervorzuheben. Dies ist eine Anerkennung ihres Engagements und der Ernsthaftigkeit, mit der sie den STI-Pathway absolviert haben. Das Verzeichnis ist ein Instrument, das zum Handeln anregt, mehr Transparenz schafft und den Privatsektor dazu inspiriert, sich selbst in Bewegung zu setzen;
     

  • Das Verzeichnis, das ein Ergebnis des Programms und keine Zertifizierung ist, ist daher in keiner Weise ein rechtsverbindliches Dokument. Mit anderen Worten: Das Unternehmen und alle anderen Mitglieder des Verzeichnisses können nicht zur Zahlung von Geldstrafen verpflichtet werden, falls das Unternehmen seine Verpflichtungen nicht rechtzeitig erfüllt;
     

  • In diesem Sinne veröffentlicht B Lab Schweiz keine Informationen über den Stand und die Erfüllung von Verpflichtungen, die nicht von dem betreffenden Mitglied des Verzeichnisses genehmigt wurden, es sei denn, das Unternehmen hat sich bewusst umstrittener Praktiken bedient, die gegen den eigentlichen Zweck des Verzeichnisses verstossen. In diesem Fall kann B Lab nach Rücksprache mit dem Unternehmen beschliessen, es aus dem Verzeichnis zu streichen (siehe unten);
     

  • Während des gesamten STI-Prozesses kann das Unternehmen aus dem Programm ausgeschlossen werden, wenn es eine oder mehrere der oben genannten Aktivitäten oder Praktiken an den Tag gelegt hat (vgl. Abschnitt "Voraussetzungen für die Registrierung"). Wenn die Verpflichtungen zu diesem Zeitpunkt bereits veröffentlicht wurden, wird das Unternehmen ebenfalls aus dem Verzeichnis ausgeschlossen. Dies kann dauerhaft oder vorübergehend sein, je nach Schwere der festgestellten Praktiken und der vorgeschlagenen Abhilfemassnahmen;
     

  • Diese Vereinbarung unterliegt dem materiellen Recht der Schweiz und ist nach diesem auszulegen, ohne Bezugnahme auf die Grundsätze des Kollisionsrechts. Für alle Ansprüche oder Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung oder einem Verstoss gegen sie ergeben, ist ausschliesslich das zuständige Gericht in Genf, Schweiz, zuständig.

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Last update: 01.07.2023

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